Allgemeine Vermietbedingungen
1. Mietpreis
Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Erfüllt der Mieter die Voraussetzungen eines besonderen Tarifes nicht, ist der Normaltarif, bei Einwegmieten der Einwegtarif, zu zahlen. Dieser ist auch zu zahlen, wenn ein LKW vereinbarungswidrig an einer anderen als der Anmietstation abgegeben wird. Bei Rückgabe eines Fahrzeugs auf der Insel Sylt oder im Ausland werden Rückführungskosten berechnet, deren Höhe vom Abgabeort abhängt. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Europcar erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 9,50. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz. Für die Zahlung des Anhänger-Sammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.
2. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit Europcar am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten von Europcar zurückzugeben.
3. Zahlungsweise
Bei Anmietung ist eine Anzahlung mind. in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu leisten. Der Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, ist er 14 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 4,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mind. aber 6 % jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den Anspruchsgrund erhoben hat.
4. Reservierung, Übernahme und Abbestellung
Reservierungen sind nur verbindlich für Preisgruppen, nicht für Fahrzeugtypen. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Europcar an die Reservierung nicht mehr gebunden. Abbestellungen müssen spätestens 24 Std. vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht das nicht, ist ein Tagesgrundpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.
5. Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und im der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen Europcar Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
I. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
a. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings,
b. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit
Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung,
e. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
II. Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur innerhalb Europas gestattet:
a. In den Ländern Großbritannien, Irland, Italien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dürfen
ausschließlich Fahrzeuge der Klassen Mini, Economy, Compact, Untere Mittelklasse und Mittelklasse benutzt werden.
b. In den Ländern Albanien, Balearen, Baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Kanaren, Korsika, Kroatien, Malta, Rumänien, Sardinien, Sizilien, Türkei und den sonstigen Nachfolgestaaten von Jugoslawien (außer Slowenien) und der UdSSR ist die Benutzung untersagt.
7. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von € 50,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Europcar in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt Europcar gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziff. 10).
8. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Europcar, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
9. Kreditkartenzahlung
Für eine Transaktion, bei der die Währung der Kreditkarte des Karteninhabers von der Währung des Anmietlandes abweicht, gilt folgendes:
Der Mieter kann bei Anmietung wählen, ob er den Mietzins in der Währung des Anmietlandes oder der Währung der Kreditkarte zahlen will. Erfolgt die Zahlung in der Währung der Kreditkarte, wird der Rechnungsbetrag von Europcar von der Währung des Anmietlandes umgerechnet. Der nachfolgende Hinweis wird auf den Mietvertrag gedruckt: „Der Rechnungsbetrag wird in die Währung der Kreditkarte unter Angabe des 3-Letter-Codes zur Identifizierung der jeweiligen Währung (z. B. USD, GBP, EUR) umgerechnet". Der endgültige Rechnungsbetrag wird auf Basis des am Tag der Fahrzeugrückgabe von Reuters vorgegebenen Wechselkurses zzgl. einer Gebühr von 2,75% umgerechnet. Bei allen nachträglichen oder geänderten Kosten wird die vom Mieter ausgewählte Währung zugrunde gelegt und zwar auf Basis des gültigen Wechselkurses am Tag der eingegangenen Kostenforderung. Der Multi-Währungs-Umrechnungs-Service wird vom Monnex Financial Service zur Verfügung gestellt.
Eine Änderung der gewählten Währung kann der Mieter nur dann bei Abgabe (Check in) verlangen, wenn er eine Liste der anfallenden Kosten anfordert. Ansonsten ist die bei Anmietung gewählte Währung bindend. Kann die Umrechnung -gleich aus welchem Grund- von Europcar nicht vorgenommen werden oder wird diese vom Karteninhaber bei Anmietung rückgängig gemacht, wird die Rechnung in der Währung des Anmietlandes erstellt und danach von der kartenausstellenden Bank auf Basis ihrer Bedingungen umgerechnet.
10. Haftung des Mieters
a. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziff. 5, 6 und 8 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
b. Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt Europcar den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale von € 29,50 für Schäden am Mietfahrzeug frei. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind. Die Selbstbeteiligung für PKW je Schaden beträgt € 850,- bis zur oberen Mittelklasse; aber € 1050,- für besonders wertvolle Fahrzeuge der oberen Mittelklasse (z.B. BMW 525d), Fahrzeuge der Luxusklasse (z.B.Audi A6) sowie Mini-Busse (z.B. VW Sharan). Für Mieter/ Fahrer unter 23 Jahren (ausgenommen beauftragte Firmenfahrer und bei Unfallersatz- oder Schutzbriefanmietung) beträgt sie € 1.200,-. Für LKW bis Gruppe 4 beträgt sie € 750,-, für Gruppe 5 (z.B. MAN 8.180) € 1.000,- für Gruppe 6+7 (schwere LKW) € 1.500,- je Schaden. Eine Liste der für das jeweilige Fahrzeug geltenden Selbstbeteiligung ist am Ort des Vertragsschlusses erhältlich. Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichende individuellen Vereinbarung getroffen wurden.
c. Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziff. 5, 6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 5) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 6) entstehen. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
d. Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas,- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung und Elementarschäden mit einer Selbstbeteiligung von € 160,- je Schaden.
e. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
11. Haftung von Europcar
Jegliche Haftung von Europcar wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Europcar auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
12. Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Europcar gegen den Mieter erst fällig, wenn Europcar Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird Europcar den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.
13. Gerichtstand
Gerichtsstand ist Hamburg.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Automatenanmietung
1. Mietverträge können im Rahmen der Europcar Automatenanmietung unter Verwendung einer von Europcar akzeptierten Kreditkarte oder der von Europcar dem Kunden übergebenen Europcar Karten (First, Privilege Preferred) geschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der Kunde bei jeder Anmietung im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Der Kunde wird bei Erstanmietung seinen Führerschein vorlegen, bei jeder Folgeanmietung den unveränderten Führerscheinstatus bestätigen und jede Änderung des Führerscheinstatus und/ oder seine personenbezogenen Daten Europcar umgehend mitteilen. Verstößt der Kunde gegen eine der oben genannten Verpflichtungen, haftet er gegenüber Europcar für alle daraus entstehenden Nachteile und Schäden und wird Europcar von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Regressansprüchen des Haftpflichtversicherers freihalten.
2. Der Mietvertrag kommt zustande
a. mit dem Kunden, dessen Europcar Karte in den Europcar Automaten eingeführt wird, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fahrzeugschlüsselübergabe erfolgt,
b. für das Fahrzeug für das der vom Automaten zur Verfügung gestellte Fahrzeugschlüssel bestimmt ist, zu dem für dieses Fahrzeug vereinbarten Tarif und für die im Automaten eingegebene Mietdauer.
3. Der Kunde ermächtigt Europcar, sämtliche Forderungen aus dem über den Automaten geschlossenen Mietvertrag inklusive der Selbstbeteiligung bei einem von ihm verschuldeten Unfall über die von ihm angegebene Kreditkarte einzuziehen.
4. Der Kunde hat seine Europcar Karte sorgfältig aufzubewahren. Bei Abhandenkommen und missbräuchlicher Verwendung hat er Europcar unverzüglich entweder telefonisch unter Tel. (24 Std.): 0180/5 8000 (0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) oder per Fax unter 040 - 520 18-11 7400 zu informieren, damit Europcar die Karte sperren lassen kann.
5. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Ansprüche von Europcar aus einem Automatenmietvertrag, der unter Verwendung der Europcar Karte oder einer von Europcar akzeptierten Kreditkarte geschlossen wurde, zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder eine nicht befugte dritte Person, der die Verwendung der Karte nicht gestattet war, diese zur Automatenanmietung benutzt hat. Der Kunde haftet dann nicht für die durch die missbräuchliche Verwendung der Europcar Karte entstandenen Kosten, wenn er Europcar so rechtzeitig über das Abhandenkommen seiner Europcar Karte informiert hat, dass die Karte von Europcar vor ihrer missbräuchlichen Verwendung hätte gesperrt werden können.
6. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Vermietbedingungen der Europcar Autovermietung GmbH in ihrer jeweils bei Abschluss des Automatenmietvertrages geltenden Fassung.
7. Der Kunde kann den Vertrag - unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund - während der Gültigkeitsdauer der Karte jederzeit durch schriftliche Anzeige gegenüber Europcar mit einer Frist von einer Woche kündigen.
Stand: 12/2009


